Praxis Neuheim

Fahrtauglichkeitstest & Senioren-Check

Verkehrsmedizinische Untersuchung (Stufe 1)

Die verkehrsmedizinische Untersuchung der Stufe 1 dient der Beurteilung Ihrer medizinischen Fahreignung für Personenwagen und Motorräder. Wir führen diese obligatorischen Kontrollen im Auftrag der Strassenverkehrsämter (z.B. der Kantone Zug, Zürich oder Luzern) effizient und nach offiziellen Vorgaben durch. Besonders häufig betrifft dies den regelmässigen, gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtauglichkeitstest für Senioren ab 75 Jahren. Unser Ziel ist eine respektvolle, unkomplizierte Abwicklung, damit Sie sicher und mit gutem Gefühl mobil bleiben.

Was Sie erwartet

Offizielle Fahreignungsuntersuchung der Stufe 1 (für Kategorien wie A, B, A1, B1)
Obligatorischer medizinischer Senioren-Check (Fahrtauglichkeitstest ab 75 Jahren)
Strukturierte Prüfung von Sehschärfe, Gesichtsfeld und Gehör nach gesetzlichen Vorgaben
Beurteilung der allgemeinen Beweglichkeit, Kognition und Belastbarkeit im Strassenverkehr
Medizinische Einordnung von Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Herz-Kreislauf) in Bezug auf die Fahrsicherheit
Prüfung der aktuellen Medikamentenliste auf mögliche fahrrelevante Nebenwirkungen
Ruhige, transparente Durchführung ohne Zeitdruck
Unterstützung beim korrekten Ausfüllen der Formulare für das Strassenverkehrsamt

Sicher mobil bleiben: Sachliche Beurteilung statt unnötige Verunsicherung

Ein Aufgebot vom Strassenverkehrsamt zur medizinischen Kontrolle löst bei vielen Menschen erst einmal Unbehagen aus. Wir verstehen das gut. Bei der Untersuchung der Stufe 1 geht es jedoch nicht darum, nach Gründen für einen Ausweisentzug zu suchen. Im Fokus steht Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. In unserer Praxis achten wir auf einen ruhigen Ablauf: Wir besprechen Ihre Gesundheit, führen Sehtests und Basisuntersuchungen durch und erklären Ihnen jeden Schritt. Oft reichen bei Auffälligkeiten bereits kleine Anpassungen – wie eine neue Brille oder das Anpassen einer Medikation –, um die Fahreignung weiterhin problemlos zu bestätigen.

Ihr Ansprechpartner

Portrait von Dr. med. Stephan Toschew

Dr. med. Stephan Toschew

Facharzt für Allgemeine Innere Medizin

«Eine verkehrsmedizinische Kontrolle sollte kein Stressfaktor sein. Mir ist eine faire, transparente Untersuchung wichtig, die Ihre Lebensqualität und Mobilität unterstützt.»

Häufige Fragen

Ihre Fragen – unsere Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Verkehrsmedizinische Untersuchung (Stufe 1).

Was ist der Unterschied zwischen Stufe 1 und Stufe 2 in der Verkehrsmedizin?
Die Stufe 1 umfasst die Fahreignungsuntersuchung für private Ausweiskategorien (Personenwagen, Motorräder, Traktoren). Diese Stufe bieten wir in unserer Praxis vollumfänglich an. Die Stufe 2 wird für berufsmässige Fahrerflotten (z.B. Lastwagen, Taxi, Carchauffeure) benötigt und erfordert eine erweiterte Zulassung, die nicht über unsere reguläre Hausarztpraxis abgedeckt wird.
Wann muss ich zum medizinischen Fahrtauglichkeitstest?
In der Schweiz ist der ärztliche Check ab dem 75. Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben und muss danach alle zwei Jahre wiederholt werden. Sie erhalten dafür rechtzeitig ein schriftliches Aufgebot vom zuständigen Strassenverkehrsamt. Ausserdem kann eine Untersuchung nach schweren Krankheiten oder Unfällen angeordnet werden.
Was muss ich zwingend zum Untersuchungstermin mitbringen?
Damit wir den Bericht reibungslos erstellen können, bringen Sie bitte Folgendes mit: 1. Das offizielle Aufgebotsschreiben/Formular des Strassenverkehrsamtes. 2. Einen amtlichen Ausweis (ID oder Pass) sowie Ihren aktuellen Führerausweis. 3. Ihre Brille oder Kontaktlinsen (inklusive aktuellem Brillenpass vom Optiker, falls vorhanden). 4. Eine aktuelle und vollständige Liste Ihrer Medikamente.
Was passiert, wenn mein Sehvermögen beim Test nicht ausreicht?
Ein unzureichender Sehtest bedeutet nicht automatisch den dauerhaften Verlust des Führerausweises. Oft stellen wir lediglich fest, dass die Sehschärfe nachgelassen hat. Wir überweisen Sie in diesem Fall an einen Optiker oder Augenarzt. Sobald Sie eine neue, passende Sehhilfe haben, kann die Fahreignung mit der Auflage 'Fahren nur mit Sehhilfe' meist wieder bestätigt werden.
Wie lange dauert die Untersuchung für das Strassenverkehrsamt?
Für die reguläre Untersuchung der Stufe 1 sollten Sie in der Praxis etwa 30 bis 45 Minuten einplanen. Dies beinhaltet das ärztliche Gespräch, den Sehtest, die körperliche Kurzuntersuchung und das gemeinsame Besprechen der Formulare. Da wir die Termine gut planen, entstehen für Sie in der Regel kaum Wartezeiten.

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?

Unser Team informiert Sie gerne ausführlich über unser Angebot. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns telefonisch.